Verhaltenskodex

"Die Mitarbeiter der MEC verpflichten sich, die Menschenwürde zu achten sowie ethisch, offen und transparent zu arbeiten. Wir streben nicht nur nach höchster Qualität bei unseren Produkten und Dienstleistungen, sondern auch in unserem Verhalten. Die Reputation unserer Unternehmensgruppe ist für unseren Erfolg entscheidend. Deswegen erwarten wir von jedem Mitarbeitenden, integer und verantwortungsvoll zu handeln." 

Der MEC-Verhaltenskodex (nachfolgend "MEC-Kodex") definiert ein einheitliches, weltweit verbindliches Leitbild für die MEC-Gruppe, einschließlich aller ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend "MEC"). Er stützt sich auf die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen1 zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Der MEC-Kodex basiert auf einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein und Integrität jedes einzelnen, sowie die Vereinbarkeit unseres Handelns mit den Maßgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt. Jeder von uns muss im Einklang mit dem MEC-Kodex handeln, auch wenn dies bedeutet, schwierige Entscheidungen zu treffen. 

Der Verhaltenskodex ist ein integraler Bestandteil der MEC-Compliance. Der MEC-Kodex, mit seinen Standards für Geschäftsgebaren und Ethik, gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsführer der MEC. Geschäftspartner und Dritte, wie Lieferanten, Agenten, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer und Berater, werden als eine Erweiterung der MEC angesehen und als solche wird von ihnen erwartet, dass sie sich bei der Arbeit mit oder im Namen der MEC gemäß unseren Werten und ethischen Standards verhalten. 

Kontakt

Messer Cutting Systems GmbH


Otto-Hahn-Straße 2-4
64823 Groß-Umstadt

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+49 6078 787 150
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Der MEC-Kodex soll den MEC-Mitarbeitern helfen, diese Standards zu verstehen und diese bei ihren täglichen Aktivitäten einzuhalten. Der MEC-Kodex dient nicht als Ersatz für die Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien, die unseren Betrieb regeln. Die entsprechenden Gruppen­und Konzernrichtlinien werden laufend aktualisiert. Jegliche Änderungen an diesem Kodex dürfen nur von MEC Corporate Office vorgenommen werden. Entsprechende Änderungen werden über die unternehmensinternen Kommunikationskanäle kommuniziert. 

Jeder von uns muss sich dazu verpflichten, unsere Werte zu leben und unseren MEC-Kodex als Leitfaden für den Umgang mit all unseren beteiligten Akteuren zu verwenden. Zu diesen gehören unsere Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner, Aktionäre, Lieferanten, Behörden und Gemeinden. Deren Vertrauen in das verantwortungsbewusste und rechtmäßige Verhalten aller MEC­Mitarbeiter ist für uns von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend haben wir die Verantwortung, Bedenken über mögliche Verstöße gegen den MEC-Kodex, die Unternehmensrichtlinien oder Gesetze und Vorschriften zu melden. Um ihre Bedenken vorzubringen, sollen MEC-Mitarbeiter sich zunächst an ihren Vorgesetzten wenden. Wenn Ihnen das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten unangenehm sein sollte, wenden Sie sich per E-Mail an die MEC-Personalabteilung oder die MEC-Compliance unter:
 
                                  compliance@MEC-Holding.de 

Es ist wichtig zu beachten, dass Verstöße gegen den MEC-Kodex, die Unternehmensrichtlinien oder Gesetze und Vorschriften ernst genommen werden und Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung und zusätzliche rechtliche Verfahren und Strafen nach sich ziehen können.

Um das Lesen zu vereinfachen, macht der MEC-Kodex keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Der Wortlaut bezieht sich auf alle Geschlechter gleichermaßen (m/w/d).
 

2.    Verantwortlichkeiten von Vorgesetzen und Führungskräften

Führungskräfte, Vorgesetzte und Manager haben die folgenden Verantwortlichkeiten:

  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und leben Sie die höchsten Standards ethischen Geschäftsgebarens sowie unsere Unternehmenswerte vor.
  • Nehmen Sie sich die Zeit, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter wissen, wie der M EC-Kodex anzuwenden ist und wie sie zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen können.
  • Helfen Sie mit, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das den Aufbau von Beziehungen ermöglicht, Anstrengungen anerkennt und gegenseitigen Respekt und offene Kommunikation wertschätzt.
  • Seien Sie proaktiv. Suchen Sie nach Gelegenheiten, ethische Fragen und Herausforderungen mit anderen zu besprechen.
  • Schaffen Sie eine Umgebung, in der sich jeder wohl fühlt und Mut hat, Fragen zu stellen sowie eindeutige oder potenzielle Verletzungen des MEC-Kodex, der Richtlinien, Vorschriften und Gesetze zu melden.
  • Treten Sie konsequent allen Vergeltungsakten oder Verhaltensweisen, die als Vergeltungsmaßnahmen empfunden werden könnten, gegenüber denjenigen entgegen, die Verstöße oder Compliance-Bedenken gemeldet haben.
  • Reagieren Sie in angemessenem Zeitrahmen auf Bedenken, die Ihnen zur Kenntnis gebracht werden. Sie sollten dabei keine unnötige Zeit verstreichen lassen, aber Sie sollten sich diese auch nehmen, wenn Sie nicht gleich ein klares Urteil bilden können. Dann überlegen Sie erst gut bzw. holen Sie Rat ein bevor Sie reagieren.
  • Fordern Sie nie von jemandem etwas und üben Sie nie Druck auf einen Mitarbeiter aus, etwas zu tun, was Ihnen selbst verboten wäre.
     

3.    Menschenrechte - Kinderarbeit/Zwangsarbeit - Diskriminierungsverbot

MEC befolgt die international anerkannten Menschenrechte und allgemeinen ethischen Grundsätze zur Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit.

Handlungsempfehlung:

  • Melden Sie potenzielle Menschenrechtsverletzungen unverzüglich.
  • Verbieten Sie strengstens den Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit, einschließlich Gefängnis­oder Schuldknechtschaft.
  • Verpflichten Sie sich, die damit verbundenen Gesetze und Vorschriften zu befolgen, und befolgen Sie, wo diese Gesetze variieren oder im Widerspruch zueinanderstehen, die höchsten Standards.

Die Vielfalt der Menschen, die für MEC arbeiten, ist eine Stärke unseres Unternehmens. Die Unterschiede in Bezug auf Herkunft, Kultur, Sprache und Denkweise unserer Mitarbeiter verschaffen uns einen Wettbewerbsvorteil. Durch ihre Einsatzbereitschaft und Offenheit tragen sie alle zu neuen Ideen und Innovationen bei. 

Wir erwarten, dass jeder Mitarbeiter, Kollege oder Dritte respektvoll, fair, freundlich und professionell behandelt wird. Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, nationaler Herkunft, Alter, körperlicher Behinderung oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale wird innerhalb der MEC nicht toleriert. Gegen Diskriminierung, Vorzugsbehandlung, Schikanieren, Ausgrenzung und andere Angriffe, die die Würde der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz verletzen oder beschneiden, werden entschiedene Schritte unternommen. 

Wir tolerieren keine Belästigungen jeglicher Art. Verbales oder körperliches Verhalten, das einen anderen belästigt, die Arbeitsleistung eines anderen stört oder ein einschüchterndes, beleidigendes, missbräuchliches oder feindliches Arbeitsumfeld schafft, wird nicht toleriert. Zu belästigendem Verhalten können unangemessene Gesten, Bemerkungen oder Berührungen oder das Zeigen von sexuell eindeutigen oder beleidigenden Bildern gehören. Auch das Versprechen einer Beförderung oder Sonderbehandlung als Gegenleistung für sexuelle Gefälligkeiten stellt eine Belästigung dar. 

Sorgen Sie für die Einhaltung folgender Maßgaben: 

  • Behandeln Sie andere respektvoll und professionell und fördern Sie die Vielfalt am Arbeitsplatz.
  • Vermeiden Sie es, Kommentare oder Witze zu machen und Materialien zu versenden oder zu veröffentlichen, die Andere als anstößig empfinden könnten.
  • Vermeiden Sie die Diskriminierung anderer aufgrund eines gesetzlich geschützten Merkmals.
  • Überprüfen Sie Ihre eigenen Entscheidungen, und stellen Sie sicher, dass Sie objektive und quantifizierbare Standards und geschäftliche Erwägungen zur Grundlage Ihres Handelns machen.
     

4. Kartell- und Wettbewerbsrecht

Die Bestimmungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts dienen einem fairen und echten Wettbewerb im Interesse aller Marktteilnehmer.

Sie untersagen Verpflichtungen und Handlungen, die zu einer Beschränkung von Handel oder Wettbewerb führen können. Rechtsverletzungen stellen insbesondere Preisabsprachen, Vereinbarungen zum Boykott bestimmter Staaten, Lieferanten oder Kunden, Aufteilung von Kunden oder Märkten oder Beschränkungen im Vertrieb oder im Produktionsbereich dar. Jeder Mitarbeiter hat alle Formen von Konspiration zu vermeiden.

MEC-Mitarbeiter dürfen sich nicht an wettbewerbswidrigen Praktiken beteiligen und müssen sich an die Kartell- und Wettbewerbsgesetze halten.

Sorgen Sie für die Einhaltung folgender Maßgaben:

  • Geben Sie sensible Informationen des Unternehmens niemals ohne Genehmigung von verantwortlicher Stelle an Dritte weiter. 
  • Geben Sie niemals sensible Informationen von Geschäftspartnern oder anderen Dritten ohne deren Erlaubnis an andere weiter. 
  • Nutzen Sie niemals jemanden durch Manipulation, Missbrauch von privilegierten Informationen, falsche Darstellung von Fakten oder andere unethische oder illegale Handlungen aus.
     

5. Internationaler Handel - Terrorismusverbot

MEC ist verpflichtet, nationale, multinationale und supranationale ausländische Handelsbestimmungen zu respektieren und zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere:

  • Zollbestimmungen sowie die von der Staatengemeinschaft gestützten Bestimmungen zur Verhinderung von Produktion und Vertrieb von chemischen, biologischen und nuklearen Waffen und deren Nebensystemen sowie
  • das Verbot von Export und Re-Export bestimmter Produkte, Technologien und Dienstleistungen an bestimmte Staaten, Organisationen oder Personen zur Verhinderung des internationalen Terrorismus.

Wir gestatten unseren Gruppengesellschaften nicht, sich am Handel oder an Transaktionen mit Personen zu beteiligen, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen, terroristischen Vereinigungen oder Gruppierungen angehören oder solchen nahestehen.
 
Bei dem Export von Waren ist, soweit erforderlich, sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Endverbrauchernachweise/-zertifikate vorliegen. 

Die Mitarbeiter der MEC haben die lokalen Gesetze in Bezug auf Terrorismus und Terrorismusfinanzierung strikt zu befolgen. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die Außenwirtschaftsvorschriften grundsätzlich das deutsche Rechtssystem verbindlich, soweit es nicht im Widerspruch zu den einschlägigen lokalen Vorschriften steht. Darüber hinaus kann die Geschäftsführung der MEC beschließen zusätzlich auch die Gesetze und Regelungen zur Außenwirtschaftssteuerung anderer Staaten zu befolgen. Bei Zweifel oder Unsicherheiten, wird MEC das entsprechende Exportgeschäft nicht durchführen. 

Sorgen Sie für die Einhaltung bestimmter Maßgaben: 

  • Verstehen Sie die Handelskontrollen in Bezug auf MEC-Produkte, -Technologien und -Informationen sowie die Beschränkungen für die Weitergabe dieser Güter an unternehmensfremde Stellen.
  • Halten Sie alle Export- und Importgesetze, -vorschritten und -anforderungen sowie die Handelskontrollrichtlinien des Unternehmens ein.
     

6.    Sicherheit am Arbeitsplatz - Gesundheit und Umwelt

Die Abwendung, Beherrschung und Vermeidung von Gefahren für Personen und Umwelt stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres verantwortungsbewussten und nachhaltigen Handelns dar. Dazu zählen der Schutz der Umwelt und die Erhaltung ihrer natürlichen Ressourcen. Daher befolgt MEC bei Produktion oder Entwicklung unserer Produkte die Gesetze zum Schutz der Umwelt sowie der technischen und gesundheitlichen Sicherheit.

Sorgen Sie für die Einhaltung bestimmter Maßgaben:

  • Halten Sie alle anwendbaren Umweltgesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien ein.
  • Leisten Sie Ihren Beitrag zur Reduzierung des Wasser- und Energieverbrauchs.
  • Identifizieren Sie Möglichkeiten zur Verbesserung unserer Bemühungen um Umweltschutz und Recycling.

Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherheit in seinem Arbeitsbereich verantwortlich. Die Sicherheitsvorschriften müssen umgesetzt und strikt eingehalten werden. Sämtliche Mitarbeiter werden gebeten, Initiative zu zeigen und ein Gefahrenbewusstsein zu entwickeln, das nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse aller Kollegen sowie der gesamten MEC Gruppe ist. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bestehende oder potenzielle Gefahrenquellen unverzüglich an seinen Vorgesetzten zu melden. 

Es ist nicht gestattet, Waffen zur Arbeit zu bringen. MEC-Mitarbeitern ist es untersagt, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen das Firmengelände zu betreten und/oder dienstliche Tätigkeiten auszuüben. MEC betreibt eine Nichtraucherpolitik in allen Gebäuden seiner Standorte.

Sorgen Sie für die Einhaltung bestimmter Maßgaben: 

  • Überprüfen und befolgen Sie die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften und -praktiken, die für Ihren Arbeitsplatz und Ihre Einrichtung gelten.
  • Bringen Sie keine verbotenen Gegenstände wie Sprengstoffe (Feuerwerkskörper, Schusswaffen oder Munition), Messer oder andere Waffen in Firmeneinrichtungen oder zu von der Firma gesponserten Veranstaltungen mit.
     

7. IT - Datensicherheit und Datenschutz

Um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme, Anwendungen, digitalen Dienste, Daten und Dokumente des Unternehmens zu gewährleisten, müssen die Mitarbeiter die ihnen zur Verfügung gestellten IT-Geräte und Systeme gemäß der vorhergesehenen Nutzung verwenden.

Allen Mitarbeitern ist es untersagt, die IT-Geräte, digitalen Dienste, Anwendungen, Dokumente, Support-Unterlagen oder Datenträger des Unternehmens außerhalb ihrer geschäftlichen Tätigkeit ohne vorherige Zustimmung/Genehmigung ihres Vorgesetzten für private Zwecke zu nutzen.

Die am Arbeitsplatz verwendeten Dokumente und Informationen dürfen nicht in den Besitz von Unbefugten gelangen. Mitarbeiter müssen die Geräte, die für den Zugriff auf Unternehmensdaten, Anwendungen und digitale Dienste verwendet werden, durch adäquate und von der IT­Organisation festgelegten Sicherheitsmechanismen schützen. Passwörter, PINs und Authentifizierungsgeräte/-dienste müssen geschützt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Unbefugter Zugriff auf Daten durch Dritte muss jederzeit aktiv, auch bei längerer Abwesenheit des Mitarbeiters von seinem Arbeitsplatz, verhindert werden. 

Sorgen Sie für die Einhaltung folgender Maßgaben: 

  • Melden Sie unverzüglich jeden Verdacht auf Betrug, Diebstahl oder Missbrauch von Unternehmensvermögen.
  • Geben Sie keine Passwörter weiter und erlauben Sie niemals unbefugten Personen, Unternehmensressourcen zu nutzen.
  • Versuchen Sie nicht, auf Daten zuzugreifen, zu deren Einsicht Sie nicht berechtigt sind.
  • Laden und installieren Sie keine nicht autorisierte oder nicht lizenzierte Software auf die IT­Geräte und -systeme des Unternehmens.
  • Kopieren, installieren oder verwenden Sie niemals Unternehmenssoftware oder die digitalen Dienste des Unternehmens für persönliche Zwecke.

Persönliche Daten müssen besonders geschützt werden. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte dürfen personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgerufen, verarbeitet und genutzt werden.

Die Informationstechnologie der MEC-Gruppe gehört dem Unternehmen und soll daher nicht privat genutzt werden. MEC behält sich das Recht vor, die Nutzung der Informationstechnologie gemäß geltendem Gesetz vollumfänglich zu überprüfen.

Sorgen Sie für die Einhaltung folgender Maßgaben: 

  • Informieren Sie sich darüber, welche Arten von Informationen (z.B. von der Regierung ausgestellte Ausweise, Bankkontonummern und medizinische Aufzeichnungen) durch Gesetze und die Unternehmensrichtlinien verstärkt geschützt werden müssen und schützen Sie diese durch geeignete Mittel und entsprechenden Maßnahmen (wie Verschlüsselung oder andere Arten des eingeschränkten Zugriffs).
  • Schützen Sie die Vertraulichkeit der persönlichen Daten von aktuellen und ehemaligen Kollegen sowie von Bewerbern, Geschäftspartnern und Kunden.
  • Greifen Sie nicht auf vertrauliche Informationen zu. Diskutieren oder teilen Sie keine vertraulichen Informationen, es sei denn, es gibt einen legitimen geschäftlichen Grund dafür.
  • Melden Sie unverzüglich jeden Verlust oder versehentliche Offenlegung vertraulicher Mitarbeiterinformationen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Empfänger von Mitarbeiterinformationen die Informationen schützen.
     

8.    Soziale Medien

Die Nutzung von sozialen Medien darf nicht die Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten der MEC­Mitarbeiter beeinträchtigen. Jeder MEC-Mitarbeiter muss die sozialen Medien verantwortungsbewusst, behutsam und angemessen nutzen. Bei der MEC-Gruppe ist es nur autorisierten Mitarbeitern gestattet, offizielle Stellungnahmen abzugeben, insbesondere gegenüber der Presse und anderen Medien. Dazu gehört auch, nicht im Namen eines Unternehmens der MEC-Gruppe aufzutreten und keine firmeninternen Informationen weiterzugeben. Es geht nicht nur um den Schutz der eigenen Privatsphäre, sondern auch um den Schutz der Privatsphäre anderer. Die Nutzung sozialer Medien setzt die Einhaltung lokaler und gegebenenfalls internationaler Gesetze voraus.

Sorgen Sie für die Einhaltung bestimmter Maßgaben:

  • Seien Sie mit der MEC-Richtlinie zu den international anerkannten "10-Goldenen-Regeln für die Nutzung von sozialen Medien" vertraut.
  • Veröffentlichen Sie niemals vertrauliche, exportbeschränkte oder geheime Informationen des Unternehmens.
  • Veröffentlichen Sie niemals falsche Informationen oder etwas, das Dritte verleumdet oder unsere Marke oder unseren Ruf schädigen könnte.
  • Veröffentlichen Sie niemals Material, das obszön, bedrohlich oder beleidigend gegenüber irgendeiner Person sein könnte.
     

9.    Geistige Eigentumsrechte und Urheberrechte

Unsere Forschungs- und Entwicklungsresultate und unsere Erfindungen, Patente und sonstiges Know-how sind wertvolle Güter und Eigentum der MEC. Unser Erfolg, der Wert unseres Unternehmens, unser Wachstum und nicht zuletzt unser Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern basieren auf diesen Errungenschaften.

Die Verantwortlichen für „Patente, Lizenzen und eingetragene Marken" sorgen für den rechtlichen Schutz dieser Erfindungen und das Recht zur exklusiven Nutzung eines Patentes für einen bestimmten Zeitraum.

Kein Mitarbeiter, auch nicht nach Verlassen der MEC, darf Informationen über Kenntnisse oder Geschäftsgeheimnisse jeglicher Art an Dritte weiterleiten.

Jeder Mitarbeiter hat gewerbliche Schutz- und Urheberrechte Dritter zu respektieren und hat deren unberechtigte Nutzung zu unterlassen. Softwareprogramme dürfen nur von den Mitarbeitern der IT-Abteilung installiert werden. Die Lizenzbedingungen des Herstellers, insbesondere die Anzahl der lizenzierten Arbeitsplätze, müssen eingehalten werden.
 

10.   Beziehung zu Dritten -Anti-Korruptionsgesetzgebung

Lieferanten (von Produkten und Dienstleistungen) sind ausschließlich auf der Basis objektiver Kriterien auszuwählen; dazu zählen beispielsweise Preis, Qualität, Service, technische Standards, Produkteignung, langfristige Geschäftsverbindung, Zertifizierung gemäß allgemeiner Normen (ISO-Standards) und - sofern angemessen - strategische Erwägungen. Persönliche Interessen oder persönliche Beziehungen dürfen den Abschluss oder die Vergabe eines Vertrages nicht beeinflussen.

Regierungsbeamten und sonstigen Offiziellen gegenüber darf keinerlei rechtswidriger Vorteil angeboten oder geleistet werden. Einzelheiten sind den nationalen Rechtsordnungen geregelt.

MEC Mitarbeiter dürfen Geschenke, Zuwendungen oder sonstige Vergünstigungen persönlich nur soweit annehmen, wie es im Einklang mit den gültigen Gesetzen und Vorschriften ist.

Damit sollen Bestechungen, Korruption und andere verdächtige Zuwendungen verhindert und die Einhaltung des MEC-Kodex sowie der gültigen Gesetze und Regeln gegen Korruption und Bestechung sichergestellt werden.

Sorgen Sie für die Einhaltung bestimmter Maßgaben: 

  • Bieten Sie niemals direkt oder indirekt Geld oder Wertgegenstände an. Stellen Sie diese nicht zur Verfügung oder genehmigen Sie diese nicht, um auf unzulässige Weise Aufträge zu erhalten oder zu behalten oder um die Tätigkeit eines Dritten auf unzulässige Weise zu beeinflussen. 
  • Fordern oder nehmen Sie niemals direkt oder indirekt Schmiergelder, Bestechungsgelder oder andere persönliche Zahlungen im Zusammenhang mit Unternehmensgeschäften an.
  • Melden Sie verdächtige Aktivitäten wie Zahlungen an Offshore-Bankstandorte, Zahlungen an Dritte außerhalb des Gebiets, in dem die dritte Partei tätig ist oder falsche Rechnungen für Verkäufe.
     

11.    Konflikte zwischen Firmen- und Privatinteressen - Firmeneigentum

Jeder MEC Mitarbeiter muss Konflikte zwischen Interessen des Unternehmens und privaten Interessen vermeiden. Selbst in privaten Belangen hat der MEC Mitarbeiter jegliches Verhalten zu vermeiden, das den Interessen des Unternehmens zuwiderlaufen könnte, zum materiellen oder immateriellen Nachteil für das Unternehmen wäre oder der Unternehmensreputation schaden könnte:

  • Der Abschluss eines zusätzlichen Arbeits- oder Dienstleistungsvertrages mit einem dritten Arbeitgeber während des Beschäftigungsverhältnisses mit MEC bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung bzw. des zuständigen Aufsichtsgremiums.
  • Jegliche bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung, einschließlich geschäftliches Engagement in anderen Geschäftsbereichen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung bzw. des zuständigen Aufsichtsgremiums. Diese Regelung betrifft nicht die üblichen Aktien- oder Anteilskäufe für private Investitionszwecke.
  • Mitgliedschaft in Vertretungsorganen oder Aufsichtsgremien eines anderen Unternehmens bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung des zuständigen Aufsichtsgremiums.
  • Jegliche Beteiligungen in Form einer direkten Beteiligung, (Mit-) Eigentum, Finanzierungsvereinbarung oder jeder anderen Art von Zugehörigkeit zu Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung oder durch das zuständige Aufsichtsgremium. Die Geschäftsführung bzw. das zuständige Aufsichtsgremium ist, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich über wesentliche Beteiligungen von Verwandten2 an Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten zu informieren. 
  • Der Abschluss eines Vertrages oder sonstiger Geschäftsaktivitäten mit der eigenen Person oder einer von der eigenen Person kontrollierten juristischen Person sowie mit Verwandten2 oder von diesen kontrollierten juristischen Personen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung bzw. des zuständigen Aufsichtsgremiums, jedoch mindestens immer zwei Stufen höher.

In Einzelfällen können die genannten Aktivitäten durch die Geschäftsführung oder das Aufsichtsgremium genehmigt werden. Es ist sicherzustellen, dass die betroffene Person weder mittelbar noch unmittelbar in die Entscheidung zur Vergabe des Vertrages involviert ist. 
Stellen Sie sicher, dass Sie geschäftliche Entscheidungen stets im besten Interesse der M EC treffen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.
 

12.    Akten - Unterstützende Dokumente - Unternehmensinformationen

Sämtliche Arbeitsergebnisse und Unternehmensdaten müssen im Hinblick auf alle relevanten Fakten richtig, detailliert, klar und rechtzeitig erfolgen. Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen werden nicht toleriert. Dasselbe gilt für Nichtumsetzung von Unternehmensbestimmungen, -anforderungen und Berichtspflichten.

Offizielle Erklärungen, insbesondere gegenüber der Presse oder sonstigen Medien werden ausschließlich von den dazu befugten Mitarbeitern abgegeben.

Alle Mitarbeiter, die für die Erhebung von Unternehmensinformationen und deren Weiterleitung an die zuständigen Behörden verantwortlich sind, haben diese Informationen vollständig, aufrichtig, korrekt, rechtzeitig und verständlich zu kommunizieren.

Sämtliche Unterlagen und Dateien müssen so geführt werden, dass die Vertretung durch einen Kollegen jederzeit möglich ist. Dateien und Ordner müssen daher vollständig, ordentlich und unmittelbar verständlich sein.

13.    Compliance-Verstöße

Wenn Sie rechtswidriges oder unethisches Verhalten beobachten oder vermuten, wird von Ihnen erwartet, dass Sie das Problem bei Ihrem Management oder einer der anderen aufgeführten Stellen zur Sprache bringen. Die MEC duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegenüber denjenigen Mitarbeitern, die in gutem Glauben mögliche Ethik- oder Compliance-Verstöße melden. Es wird erwartet, dass alle MEC-Mitarbeiter bei internen und externen Untersuchungen und Ermittlungen kooperieren.

13.1. Fragen stellen und Bedenken äußern
Die Regeln des MEC-Kodex richten sich an alle MEC Mitarbeiter einschließlich Geschäftsführer und Führungskräfte und fordern dazu auf, das eigene Verhalten im lichte der dargestellten Standards zu überprüfen und anzupassen. Bestehen Zweifel, ob ein Verstoß gegen diese Standards vorliegt, kann der Mitarbeiter Rat bei der jeweils zuständigen Fach- bzw. Zentralabteilung (MEC Corporate Office) einholen. 

13.2. Ausschluss von Vergeltungsmaßnahmen/Nicht-Vergeltungsmaßnahmen
MEC-Mitarbeiter können vermutete ethische Verstöße vertraulich und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden. MEC duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter, der in gutem Glauben Fragen stellt, mögliche Verstöße gegen den Kodex, die Richtlinie oder das Gesetz meldet oder sich an einer Untersuchung beteiligt. 
Berichten "in gutem Glauben" bedeutet, einen aufrichtigen Versuch zu unternehmen, ehrliche, vollständige und genaue Informationen zu liefern, auch wenn sich diese später als unbegründet oder falsch erweisen sollten. Vergeltungsmaßnahmen stellen einen Verstoß gegen unseren Kodex dar und Kenntnis oder Verdacht auf Vergeltungsmaßnahmen sollen unverzüglich gemeldet werden. 

13.3. Zusammenarbeit bei Ermittlungen und Nachforschungen
Von den MEC-Mitarbeitern wird erwartet, dass sie bei internen und externen Audits, Untersuchungen und Ermittlungen, die von MEC durchgeführt werden, voll kooperieren. Darüber hinaus stellt das Zurückhalten von Informationen oder die wissentliche Angabe falscher oder irreführender Informationen eine schwerwiegende Verletzung unserer Pflichten als Mitarbeiter dar. 

 

1Siehe www.unglobalcompact.org/languages/german/ oder Englisch: unglobalcompact.org/AboutTheGC/index.html.
Unter dem Begriff „Verwandte" im Sinne der Ziffer 11 werden die folgenden Personen verstanden: (1) Verlobte, (2) Ehepartner, (3) Verwandte, wobei dies Verwandte ersten Grades sowie Personen sind, deren Verwandtschaft durch eine Heirat begründet wird, (4) Geschwister, (S) Geschwisterkinder, (6) Ehepartner der Geschwister und Geschwister der Ehepartner, (7) Geschwister   der Eltern, (8) Personen, die langfristig in einem gemeinsamen Haushalt in einem Eltern-Kind-Verhältnis zusammen leben (Pflegeeltern und Pflegekinder). Die zuvor aufgezählten Personen gelten selbst dann als Verwandte, wenn (a) in den Fällen Nr. (2), (3) und (6) die die Verwandtschaft begründende Ehe nicht mehr besteht, (b) in den Fällen Nr. (3) bis (7) das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption beendet wurde oder (c) im Fall Nr. (8) der gemeinsame Haushalt nicht mehr existiert, solange die Personen weiterhin wie Eltern und Kind zueinanderstehen.